Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Privatpraxis für Psychologische Psychotherapie
(8/2026)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche diagnostischen, psychotherapeutischen, beratenden und sonstigen Leistungen der Privatpraxis
Privatpraxis für Psychotherapie Annette Liebs
Römerstraße 135, 69126 Heidelberg
gegenüber Patientinnen und Patienten.
Sie gelten für Leistungen, die in den Praxisräumen, im Rahmen einer datenschutzkonformen Videosprechstunde oder in einer anderen ausdrücklich vereinbarten Behandlungsform erbracht werden.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des zwischen der Praxis und der Patientin oder dem Patienten geschlossenen Behandlungsvertrages. Ergänzend gelten die jeweils vereinbarte Honorarvereinbarung sowie gegebenenfalls weitere schriftliche Individualvereinbarungen.
(3) Individualvereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
§ 2 Gegenstand des Behandlungsvertrages
(1) Gegenstand des Behandlungsvertrages ist die Durchführung psychotherapeutischer, diagnostischer und beratender Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, den berufsrechtlichen Vorgaben sowie den anerkannten fachlichen Standards.
(2) Die Praxis schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen. Ein bestimmter diagnostischer, therapeutischer oder wirtschaftlicher Erfolg kann naturgemäß nicht zugesichert werden.
(3) Diagnostische Leistungen dienen der sorgfältigen fachlichen Abklärung der individuellen Fragestellung. Die Durchführung einer Diagnostik begründet keinen Anspruch auf die Feststellung einer bestimmten Diagnose oder eines bestimmten Untersuchungsergebnisses.
(4) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind insbesondere die Verordnung von Arzneimitteln, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, gutachterliche Stellungnahmen, Bescheinigungen oder sonstige Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs nicht Gegenstand des Behandlungsvertrages.
§ 3 Zustandekommen des Behandlungsvertrages
(1) Termine können insbesondere per E-Mail oder über die von der Praxis angebotenen Kommunikationswege angefragt werden.
(2) Der Behandlungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung in Absatz 5 zustande, sobald die Praxis einen konkreten Termin anbietet und dieser durch die Patientin oder den Patienten ausdrücklich bestätigt wird. Die Terminbestätigung kann insbesondere per E-Mail oder WhatsApp erfolgen.
(3) Vor Abschluss des Behandlungsvertrages stellt die Praxis der Patientin oder dem Patienten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweils geltende Honorarvereinbarung in elektronischer Form zur Verfügung. Die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zusätzlich auf der Internetseite der Praxis abrufbar.
(4) Mit der Bestätigung des angebotenen Termins erklärt die Patientin oder der Patient, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Honorarvereinbarung erhalten zu haben, Gelegenheit zur Kenntnisnahme gehabt zu haben und ihrer Geltung für den Behandlungsvertrag zuzustimmen.
(5) Die Praxis kann die verbindliche Terminreservierung von der vorherigen Unterzeichnung der Honorarvereinbarung sowie der vollständigen Vorauszahlung des vereinbarten Honorars abhängig machen. Der Termin gilt in diesem Fall erst nach Eingang der unterschriebenen Honorarvereinbarung und des vollständigen Honorars als verbindlich reserviert.
(6) Gehen die vereinbarte Vorauszahlung oder die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb der von der Praxis mitgeteilten Frist ein, ist die Praxis berechtigt, den Termin anderweitig zu vergeben.
(7) Die Praxis kann den Abschluss oder die Fortführung eines Behandlungsvertrages ablehnen, wenn fachliche, berufsrechtliche oder sonstige gewichtige Gründe entgegenstehen. Ein Anspruch auf Abschluss oder Fortführung eines Behandlungsvertrages besteht nicht.
§ 4 Terminvereinbarung
(1) Die Praxis arbeitet ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
(2) Die vereinbarte Behandlungszeit wird ausschließlich für die jeweilige Patientin oder den jeweiligen Patienten reserviert. Eine kurzfristige anderweitige Vergabe frei werdender Termine ist regelmäßig nicht möglich.
(3) Umfang und Dauer der jeweiligen Leistung richten sich nach der zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarung sowie der geltenden Honorarvereinbarung.
(4) Die Patientin oder der Patient wird gebeten, vereinbarte Termine pünktlich wahrzunehmen.
(5) Erscheint die Patientin oder der Patient verspätet, verkürzt sich die zur Verfügung stehende Behandlungszeit entsprechend. Das vereinbarte Honorar bleibt hiervon unberührt.
(6) Erscheint die Patientin oder der Patient so verspätet, dass die vereinbarte Leistung nicht mehr fachgerecht erbracht werden kann, entscheidet die Praxis nach pflichtgemäßem Ermessen, ob der Termin noch durchgeführt werden kann oder als ausgefallen gilt.
§ 5 Terminabsagen
(1) Vereinbarte Termine können bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
(2) Die Absage hat per E-Mail oder über einen von der Praxis ausdrücklich angebotenen elektronischen Kommunikationsweg zu erfolgen.
(3) Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Absage bei der Praxis.
(4) Die Praxis bestätigt den Eingang der Absage in der Regel innerhalb der üblichen Praxiszeiten. Aus einer verzögerten Eingangsbestätigung kann nicht auf einen verspäteten Zugang der Absage geschlossen werden.
§ 6 Ausfallhonorar
(1) Wird ein vereinbarter Termin nicht fristgerecht abgesagt oder ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen, ist die Praxis berechtigt, ein Ausfallhonorar zu berechnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
(2) Das Ausfallhonorar richtet sich nach der für den jeweiligen Termin vereinbarten Vergütung gemäß der jeweils geltenden Honorarvereinbarung.
(3) Die Praxis muss sich diejenigen Aufwendungen anrechnen lassen, die sie infolge des Terminausfalls erspart, sowie Vergütungen, die sie durch eine anderweitige Vergabe des Termins erzielt.
(4) Der Patientin oder dem Patienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Praxis kein oder ein geringerer Ausfall entstanden ist.
(5) Weitergehende gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach der jeweils zwischen der Praxis und der Patientin oder dem Patienten geschlossenen Honorarvereinbarung.
(2) Die Praxis kann ihre Leistungen auf Grundlage einer privatrechtlichen Honorarvereinbarung oder – soweit ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgesehen – nach den jeweils einschlägigen Gebührenvorschriften abrechnen.
(3) Rechnungen können in Papierform oder elektronisch übermittelt werden.
(4) Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Gerät die Patientin oder der Patient mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(6) Die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Honorars besteht unabhängig davon, ob und in welcher Höhe eine private Krankenversicherung, eine Beihilfestelle oder ein sonstiger Kostenträger die Kosten ganz oder teilweise erstattet. Die Klärung einer möglichen Kostenerstattung obliegt ausschließlich der Patientin oder dem Patienten.
§ 8 Besondere Regelungen für diagnostische Leistungen
(1) Für diagnostische Leistungen, insbesondere für die ADHS-Diagnostik, gelten ergänzend die Bestimmungen der jeweils geschlossenen Honorarvereinbarung.
(2) Der Umfang der diagnostischen Leistungen ergibt sich aus der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung und der Honorarvereinbarung.
(3) Der schriftliche diagnostische Befundbericht wird nach Durchführung der vereinbarten Diagnostik entsprechend der Honorarvereinbarung erstellt.
(4) Zusätzliche Leistungen, insbesondere weitere Beratungsgespräche, Atteste, Bescheinigungen, Stellungnahmen, umfangreiche Aktenauswertungen oder sonstige über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Leistungen, sind nicht Bestandteil der vereinbarten Diagnostik, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
§ 9 Videosprechstunden
(1) Soweit Leistungen im Rahmen einer Videosprechstunde erbracht werden, erfolgt diese über einen von der Praxis ausgewählten datenschutzkonformen Videodienst.
(2) Die Patientin oder der Patient sorgt für die technischen Voraussetzungen sowie für eine ungestörte und vertrauliche Gesprächsumgebung.
(3) Kann eine Videosprechstunde aufgrund technischer Störungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Praxis liegen, nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, bemühen sich beide Vertragsparteien um eine angemessene Fortsetzung der Sitzung oder die Vereinbarung eines Ersatztermins.
§ 10 Elektronische Kommunikation
(1) Organisatorische Mitteilungen, insbesondere Terminvereinbarungen, Terminänderungen, Terminabsagen sowie der Versand von Unterlagen und Rechnungen, können – nach entsprechender Einwilligung der Patientin oder des Patienten – per E-Mail oder über einen von der Praxis angebotenen elektronischen Kommunikationsweg erfolgen.
(2) Elektronische Kommunikationswege dienen ausschließlich organisatorischen Zwecken. Eine psychotherapeutische oder diagnostische Beratung per E-Mail oder Messenger erfolgt grundsätzlich nicht.
(3) Elektronische Kommunikationswege sind nicht zur Übermittlung von Notfällen geeignet. In medizinischen oder psychischen Krisensituationen sind die hierfür vorgesehenen Notfall- und Bereitschaftsdienste in Anspruch zu nehmen.
§ 11 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Soweit der Behandlungsvertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. per E-Mail oder im Rahmen einer Videosprechstunde) geschlossen wird und die gesetzlichen Voraussetzungen eines Fernabsatzvertrages vorliegen, gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht.
(2) Sofern die Patientin oder der Patient ausdrücklich verlangt, dass die Behandlung bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist beginnt, kann die Praxis vor Behandlungsbeginn eine entsprechende Erklärung verlangen.
§ 12 Datenschutz und Schlussbestimmungen
(1) Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Praxis.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(3) Für bereits geschlossene Behandlungsverträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogene Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
